Inhalt des Dokuments
Notenschlüssel
Die Klausuren im Fachgebiet Finanzierung und Investition werden folgendermaßen bewertet:
Punkte | Note |
ab 90 bis 100 | 1,0 (sehr
gut) |
ab 85 | 1,3
(sehr gut) |
ab
80 | 1,7 (gut) |
ab
76 | 2,0 (gut) |
ab
72 | 2,3 (gut) |
ab
67 | 2,7 (befriedigend) |
ab 63 | 3,0
(befriedigend) |
ab
59 | 3,3 (befriedigend) |
ab 54 | 3,7
(ausreichend) |
ab
50 | 4,0 (ausreichend) |
weniger als 50 | 5,0 (nicht
ausreichend) |
Klausurergebnisse und Klausureinsicht
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen keine Auskünfte über Klausurergebnisse per E-Mail oder Telefon gegeben werden.
Kann der Termin der Klausureinsicht nicht wahrgenommen werden, gibt es keine Möglichkeit einer früheren oder nachträglichen Einsicht. Die Klausur kann zum angesetzten Termin durch einen Bevollmächtigten eingesehen werden. Hierfür ist ein dementsprechendes Schreiben vorzulegen. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis!
Grundlagenstudium
Als Grundlage für die vertiefenden Veranstaltungen bietet der Lehrstuhl das Modul "Investition und Finanzierung" (frühere Bezeichnung: ABWL II ) an. Es setzt sich aus einer Vorlesung und einem dazugehörigen Tutorium zusammen. Vorlesung plus Tutorium ergeben insgesamt 6 LP / 4 SWS.
Die Veranstaltung ist Pflichtmodul für die Bachelor-Studiengänge Economics, Nachhaltiges Management, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsmathematik.
Die Abschlussklausur bezieht sich auf beide Teile des Moduls. Diese Veranstaltung und die dazugehörige Prüfung (Klausur) finden jedes Semester statt. Die Klausur wird in der vorlesungsfreien Zeit zweimal pro Semester angeboten.
Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt über
- QISPOS (als Wahlpflichtmodul) oder
- Anmeldung beim Prüfungsamt und Abgabe des Anmeldebogens am Lehrstuhl (TU-Studierende) oder
- E-Mail an das Sekretariat [1] (Erasmus oder Nebenhörerschaft)
Vertiefungsstudium
Für das Vertiefungsstudium werden im Fachgebiet
"Finanzierung und Investition" (F & I) in der Regel
folgende Module angeboten:
im
Wintersemester
- Risikomanagement und Kapitalmarkt (F & I I): Vorlesung und Übung mit insgesamt 6 LP / 4 SWS
- Internationales Finanzmanagement (F & I II): Vorlesung und Übung mit insgesamt 6 LP / 4 SWS
- Seminar zur Finanzierung und Investition (6 LP / 2 SWS)
im
Sommersemester
- Unternehmensfinanzierung und Investitionscontrolling (F & I III ): Vorlesung und Übung mit insgesamt 6 LP / 4 SWS
- Seminar zur Finanzierung und Investition (6 LP / 2 SWS)
- Forschungskolloquium (2 SWS)
Allgemeines
Die
drei Module F & I I, II und III können unabhängig
voneinander gehört werden. Sie bauen nicht aufeinander auf. Eine
Vorlesung und die dazugehörige Übung gehören stets zusammen. Zu
jeder der drei Veranstaltungen gibt es eine Abschlussklausur, deren
Inhalt sich auf Vorlesung und Übung bezieht.
Prüfungen im Vertiefungsstudium
Zu F & I I bis III werden pro Jahr zwei Abschlussklausuren angeboten. Die Klausuren finden zu folgenden Terminen statt:
- F&I I und II: gegen Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters (Februar) sowie am Ende des Wintersemesters oder Anfang des Sommersemesters (März/April) meist an einem Tag
- F&I III: gegen Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters (Juli) sowie am Ende des Sommersemesters bzw. Anfang des Wintersemesters (September/Oktober).
Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt über
- QISPOS (als Wahlpflichtmodul) oder
- Anmeldung beim Prüfungsamt und Abgabe des Anmeldebogens am Lehrstuhl (TU-Studierende) oder
- E-Mail an das Sekretariat [2] (Erasmus oder Nebenhörerschaft)
Mündliche Prüfungen
werden angeboten, soweit die Prüfungsordnungen der unterschiedlichen
Studiengänge es vorsehen. Im allgemeinen werden Anmeldungen für vier
Termine pro Jahr im Sekretariat entgegengenommen. Eine Anmeldung
beim Prüfungsamt und am Lehrstuhl ist erforderlich.
Das Seminar gibt es im Winter- und Sommersemester.
Die Anmeldung zum Seminar und die Themenvergabe erfolgt persönlich am
Lehrstuhl und beginnen in der Regel bereits in der letzten
Vorlesungswoche des vorhergehenden Semesters. Es muss eine Hausarbeit
angefertigt und vorgetragen werden. Außerdem wird die
Diskussionsbeteiligung bewertet. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl
gibt es nicht, aber die Abgabefristen sind zu beachten. Im
Wahlpflichtbereich ist eine Anmeldung über QISPOS
erforderlich, ansonsten muss eine Anmeldung beim Prüfungsamt und
Abgabe des Anmeldebogens am Lehrstuhl erfolgen.
Bachelor-, Master-, Diplom- und
Studienarbeiten: Anmeldung und Vergabe
Für die
Anfertigung von Studien- und Abschlussarbeiten am Lehrstuhl für
Finanzierung und Investition muss grundsätzlich mindestens ein
Spezialisierungsmodul im Fach Finanzierung & Investition
nachgewiesen werden. Der Besuch der Veranstaltung Investition und
Finanzierung (ABWL II) reicht nicht aus.
Es besteht
jederzeit die Möglichkeit, sich für Studien- oder Abschlussarbeiten
anzumelden. In unregelmäßigen Abständen werden Themenvorschläge
der Mitarbeiter auf der Homepage veröffentlicht.
Interessenten nehmen Kontakt zu den betreuenden Mitarbeitern auf.
Die Vergabe der Themen erfolgt durch den betreuenden
wissenschaftlichen Mitarbeiter. Bei mehreren Bewerbern erfolgt die
Auswahl der Bewerber nach den erreichten Klausurnoten im Fach
Finanzierung und Investition im Vertiefungsstudium.
Ebenso
ist es möglich, ein eigenes Thema vorzuschlagen. Eigenständig
gewählte Themen können jedoch nur im Rahmen der vorhanden freien
Kapazitäten der Mitarbeiter betreut werden.
Hinweise zu den Diplomstudiengängen
Für Studierende, die das Fach mit weniger als 12 SWS
belegen, gilt Wahlfreiheit: Wer beispielsweise nur 8 SWS belegen
möchte, kann aus den drei Blöcken zwei beliebige wählen. Man kann
also beispielsweise die 8 SWS nicht durch den Besuch der beiden
Vorlesungen F & I I und II sowie der beiden Übungen II und III
abdecken. Denn die Klausur I bezieht sich nicht nur auf die Vorlesung
I, sondern auch auf die Übung I und die Klausur III bezieht sich
nicht nur auf die Übung III, sondern auch auf die Vorlesung III.
Die Nachbesserungsmöglichkeit für Studenten der BWL und VWL
besteht am Ende der Vorlesungszeit des darauf folgenden Semesters.
Studenten dieser Studienrichtungen, die durch eine Klausur
durchgefallen sind, sind automatisch für die entsprechende
Nachbesserungsklausur angemeldet. Soll auf diese Nachbesserung
verzichtet werden (um beispielsweise schnellstmöglich eine
Wiederholungsprüfung durchzuführen, die im Gegensatz zur
Nachbesserung die Noten von 1-5 ermöglicht), ist dies dem Lehrstuhl
bis Ende April bzw. Ende Oktober mitzuteilen.
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